Theoretisch möglich, aber eine Drohung ist bereits strafbar und wenn es Zeugen gibt, die die Polizei rufen können, dann wird der Täter wahrscheinlich auch das Messer verschwinden lassen.
Also die Nützlichkeit wirkt für mich begrenzt, dafür dass die Schulklasse auf ihrem Wanderausflug kein Taschenmesser mehr dabei haben darf…
Theoretisch möglich, aber eine Drohung ist bereits strafbar und wenn es Zeugen gibt, die die Polizei rufen können, dann wird der Täter wahrscheinlich auch das Messer verschwinden lassen.
Also die Nützlichkeit wirkt für mich begrenzt, dafür dass die Schulklasse auf ihrem Wanderausflug kein Taschenmesser mehr dabei haben darf…