Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die heutige Ablehnung des Deutschen Bundestags beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe. Dazu hatte der Zentralrat die Abgeordneten mehrfach aufgerufen. "Damit bleibt der freiheitliche Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht voll erhalten", freut sich der Vorsitzende Philipp Möller.
Das ist wirklich kein valides Argument. Vor allem nicht nach der eindeutigen Rechtsprechung des BVerfG zur Sterbehilfe. Daran können untere Instanzen nicht einfach vorbeientscheiden.
Klar, du kannst doch behaupten, dass es nicht der Wunsch des Verstorbenen war Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Zack, hast du eine Anklage am Hals, im schlimmsten Fall wegen Totschlag oder Mord.
Kann der Verwandte aber auch, wenn es ein Gesetz zur Suizidhilfe gäbe. Muss es natürlich auch, denn wenn Verwandter den Verdacht hat, dass hier eine vorsätzliche Tötung vorliegt, sollte das untersucht werden. Das Risiko, dass einer klagt, ist also so oder so gegeben.
Mein Punkt ist, dass es mit einem Gesetz zur Sterbehilfe einen vorgeschriebenen Weg gibt, den man verfolgen kann und der dann belegt, dass es tatsächlich der Wunsch des Verstorbenen war. Jetzt ist es dir überlassen das irgendwie sinnvoll zu dokumentieren, so dass es ein Gericht im Falle einer Klage akzeptiert.
Behaupten kann ich viel. Ohne Absichtserklärung erteilt für gewöhnlich kein Arzt Sterbehilfe.
Natürlich können sie das. Wird dann halt spätestens in Karlsruhe wieder kassiert, aber für den Angeklagten ist der Schaden schon angerichtet. Und bis ein Richter wirklich eine ernsthafte Strafe wegen Rechtsbeugung zu befürchten hat, muss viel geschehen.
Hier läuft ja echt ne Menge schief - aber von systematischer Rechtsbeugung sind wir dann doch noch weit genug entfernt, als dass der Punkt zieht.
Habe ich auch nicht behauptet. Das Risiko gelegentlicher Rechtsbeugung reicht aber schon für einen chilling effect.