Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

  • Oliver
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    1 year ago

    Dann setzt die BVG für die Schicht auf der Strecke mehr Fahrzeuge ein. Es lassen sich nicht nur mehr Autos auf die Straße, sondern auch mehr Trams auf die Schiene bringen. Klappt sogar bei Fußballspielen, bei denen 50.000 zum selben Ziel wollen. Würden die in Massen das Auto nutzen, würde der Verkehr genauso zum erliegen kommen.