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Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.
BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234
“Ihr könnt rennen aber ihr könnt nicht GLEITEN!”