Unliebsame Pädagoginnen denunzieren – das ist das Ziel der Meldeportale, die die AfD in mehreren Bundesländern betreibt. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Schweriner Verwaltungsgericht der autoritär-nationalradikalen Partei zwar schon 2019 verboten, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit politischen Meinungen zu sammeln. Die AfD hat diverse Meldeportale dennoch nicht abgeschaltet. In Mecklenburg-Vorpommern etwa entfernte sie zwar ein Kontaktformular auf der Website, betreibt aber dennoch weiter ein „Informationsportal ‚Neutrale Schule‘“. Dieses fordert zumindest indirekt dazu auf, Lehrerinnen über eine Mailadresse zu denunzieren.
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Die extrem rechte Partei will damit unter dem Vorwand eines überinterpretierten Neutralitätsgebots nicht-linientreue Pädagogen mit Dienstaufsichtsbeschwerden überziehen und letztlich einschüchtern. Geht es nach der AfD, sollen sich immer weniger Lehrkräfte trauen, sich gegen die antidemokratische Agenda der Partei starkzumachen. Seit Jahren versucht die AfD, politische Bildung an Schulen und Aufklärung über Rechtsextremismus zu diskreditieren und zurückzudrängen.
[Tippfehler korrigiert.]
ich dachte wir leben in einem Rechtsstaat in dem nicht nur Regeln gelten, sondern diese auch durchgesetzt werden. Aber Nazis muss man ja mit Samthandschuhen anfassen.
Leider werden auch Staatsgewalten schon teilweise durchsetzt.
Es wird düster.
Jede vernüftige Staatsanwältin würde das Gerichtsurteil nehmen und damit entweder im eigenen Bundesland oder gleich auf Bundesebene ein Urteil beschleunigen.
Tun sie aber nicht. True.
Ich hab es aber so gelesen, dass das Urteil nur auf das Bundesland bezogen war, von daher können sie es in anderen Bundesländern weiter machen.