• Numhold@feddit.de
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    10 months ago

    Ich bin immer noch der Meinung, dass der Kleckser von Münster der bessere Superheld ist.

  • trollercoaster@feddit.de
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    10 months ago

    Ich weiß nicht, was diese Verherrlichung von dem Typen soll. Ich will den nicht als Nachbarn, denn der zeigt mich noch an, wenn ich mal samstags vergesse, die Straße zu kehren. Eine ganz üble Mischung aus Pedant, Querulant und Denunziant.

    • Gollum@feddit.deOP
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      10 months ago

      Jetzt erfindest du aber Dinge hinzu, er zeigt höchstens deine ordnungswidrig geparktes Auto an.

      Es gibt nun mal Regel und Gesetze und wenn die dir nicht passen mach doch Werbung für die Abschaffung dieser, vielleicht findest du Gleichgesinnte.

      Etwa das Parken überall und wie auch immer erlaubt ist?

      Oder werbe dafür, dass man sich nicht mehr um seine Straße kümmern muss, entweder muss das dann der öffentliche Apparat übernehmen, oder man findet sich damit ab, dass es dreckiger wird.

      Du siehst, du musst ihn nicht hassen, einfach etwas Werbung für deine Lösungen machen.

      Mir scheint als hättest du einfach bedenken, dass dein eigenes Fehlverhalten bestraft werden könnte. Was durchaus verständlich ist, aber irgendwo auch etwas deine eigene Schuld, oder?

      • trollercoaster@feddit.de
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        10 months ago

        Niemand kann sich zu 100% an alle Regeln halten. Genau deshalb gibt es bei der Verfolgung von Regelverstößen einen Ermessenspielraum. In bestimmten Zusammenhängen widersprechen sich verschiedene Regeln auch, oder sind in ihrer Auswirkung kontraproduktiv.

        Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass dieser tolle “Anzeigenhauptmeister” auch punkt 22 Uhr seine Nachbarn anzeigt, wenn der Staubsauger noch läuft. Falls das nicht stimmen sollte, um so besser, aber Leute, deren einziges Hobby es ist, andere Leute anzuzeigen, tun erfahrungsgemäß solche Dinge.

        • glasgitarrewelt@feddit.de
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          9 months ago

          Ich hab gelesen, dass er mich anzeigt, wenn ich mal Samstags vergesse, die Straße zu kehren. Weiß nicht mehr wo, aber er ist definitiv einer von der ganz üblen Sorte.

    • mich_iel@feddit.de
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      9 months ago

      Wenn der ein Denunziant ist, wärst du ein Jude auf der Flucht, die BRD Nazi-Deutschland und der korrupte Olli Adolf Hitler. Bist du dir sicher, dass dies der angebrachte Vergleich ist? Willst du wirklich die Gräueltaten des 3. Reichs mit Strassenverkehrsordnungsbussen vergleichen?

    • Gollum@feddit.deOP
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      10 months ago

      Das liegt an den Stadtverwaltungen die ihren Job nicht machen. LG

      • troutsushi@feddit.de
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        10 months ago

        Ich frage mich schon, ob die Anzeigen des selbsternannten Anzeigenhauptmeisters mehrheitlich so unnötig sind, dass kaum rechtliches Verfolgungsinteresse bestehen kann, oder ob tatsächlich die entscheidenden Ordnungsbeamten bei den betreffenden Gemeinden gezielt falsch die Verfahren einstellen.

        Dazu lasse ich mal eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.01.16 (Aktenzeichen 5 StR 328/15) hier bzgl. einer Strafbarkeit nach § 339 StGB:

        Im Rahmen von Opportunitätsentscheidungen – etwa bei der Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 Abs. 2 OWiG – kann es dabei nicht darauf ankommen, ob es für eine Entscheidung gute oder weniger gute Gründe gibt, ob geringe Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nachgewiesen oder ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit herangezogen worden ist. Allein entscheidend ist, ob die Einstellung ohne Ermessensausübung oder aus sachfremden Gründen erfolgt ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 – 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 261; vgl. LK-StGB/Hilgendorf, aaO Rn. 78; MüKo-StGB/Uebele, aaO Rn. 53; NK-StGB/Kuhlen, aaO Rn. 54).

        • Gollum@feddit.deOP
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          10 months ago

          Schwierig zu verstehen, also dürfen sie machen was sie wollen?

          • troutsushi@feddit.de
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            10 months ago

            Gerade nicht: Ermessensausfall und sachfremde Erwägungen (also unzulässige Entscheidungsgrundlagen) bei der Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die vom Entscheidenden bewusst fälschlich zugunsten einer beteiligten Partei in Kauf genommen werden, müssten demnach den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.

            Zumindest lese ich das so. Von einem sattelfesten Strafrechtler mag das gerne richtiggestellt werden.

    • rumschlumpel@feddit.de
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      10 months ago

      Hier gehts nicht um Bußgeldeinnahmen, sondern darum, dass Autofahrern nicht erlaubt werden kann, ständig Fußwege, Radwege und Straßen zuzuparken.