Tatsächlich scheint sowas nicht wirklich möglich zu sein - es muss wohl laut Geschäftsverteilungsplan immer eine Vertretung zugewiesen sein.
Allerdings gibt es Richter die auf bestimmte Kammern oder Senate keinen Bock haben und diese dann einfach ignorieren - was aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit auch weitläufig möglich ist. Es ist extrem schwer solche Fälle los zu werden, siehe den Fall einer Richterin am Bundesfinanzhof.
Dafür spricht auch der “richterliche Auftrag” in der Signatur.
Nachdem sie nach einer längeren Krankheitsphase wieder im Dienst war, leitete sie Akten unbearbeitet wieder an die Geschäftsstelle zurück. Dem Vorsitzenden des Senats teilte sie mit, dass sie “weiterhin” nicht dem X. Senat angehöre und nahm auch an Sitzungen nicht teil. Gegenüber dem Präsidium monierte sie, dass seit 2015 eine Reihe von “nichtigen” Beschlüssen ihr gegenüber getroffen worden seien.
Das hört sich ja an wie die Reichsbürger. Gut dass die endlich rausgeflogen ist und hoffentlich bekommt sie nie wieder eine Stelle mit auch nur einem bisschen Verantwortung.
Tatsächlich scheint sowas nicht wirklich möglich zu sein - es muss wohl laut Geschäftsverteilungsplan immer eine Vertretung zugewiesen sein. Allerdings gibt es Richter die auf bestimmte Kammern oder Senate keinen Bock haben und diese dann einfach ignorieren - was aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit auch weitläufig möglich ist. Es ist extrem schwer solche Fälle los zu werden, siehe den Fall einer Richterin am Bundesfinanzhof. Dafür spricht auch der “richterliche Auftrag” in der Signatur.
Das hört sich ja an wie die Reichsbürger. Gut dass die endlich rausgeflogen ist und hoffentlich bekommt sie nie wieder eine Stelle mit auch nur einem bisschen Verantwortung.