Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.
“Das ist ein schwarzer Tag für die beiden Kläger und ein schwarzer Tag für alle suizidwilligen Menschen in Deutschland”
Das wird dann eben zum Streitpunkt. Ist der jeweils betrachtete Fall so ein extremer Ausnahmefall oder nicht? Gibt man die Mittel zu leichtfertig raus, sind es keine Ausnahmen mehr. Schon gar keine extremen Ausnahmen.