Ich weiß, es passt nicht so richtig hier rein, aber ich muss trotzdem:
Ein anderer Mensch soll für 8 Monate ohne Bewährung ins Gefängnis, weil er sich drei mal für je ca. 90 Minuten auf eine Straße geklebt hat.Was für ein schlechter Witz. Menschen an roten Ampeln anzufahren sollte bereits härter bestraft werden. Zumindest den Lappen komplett entziehen und nach frühstens 1 Jahr dann eventuell eine neue Prüfung erlauben.
Aber obendrein noch Rasen? Eine knapp halbe Minute auf besagte Ampel zufahren? Tödlicher Ausgang bei so viel Fahrlässigkeit? So jemanden würde ich nie mehr ans Steuer lassen.
Den würde ich auch erstmal gesiebte Luft atmen lassen. Ampeln schalten ja nicht zum Spaß rot.
0.24s nach dem rot schalten wäre ja auch noch eine Sache, aber 24s ist ja eine ganz andere Größenordnung.
Eben. Jeder sollte wissen, dass immer wenn die Ampel auf rot schaltet Querverkehr da sein kann. Egal ob Fußgänger die rüber wollen, andere Kraftfahrzeuge an einer Kreuzung, oder sonstwas. Wenn man dann mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist und die Ampel schon fast eine halbe Minute lang auf rot steht, muss man wissen, dass man damit Leben gefährdet und nimmt das bewusst in kauf, weil es einem halt scheißegal ist.
gute Nachrichten: Das Spendenziel zum Berufungsverfahren ist fast erreicht
Update:
Das Spendenziel ist mittlerweile bei Weitem übertroffen worden. Berufung ist fristgerecht eingelegt worden!
14.000 Euro, Stand 23.10.23
Digga ich kriege schon Aggressionen wenn an mir in der 50er Leute in Klappkarren mit 70 vorbei brettern.
Für immer führerscheinentzug und fußfessel. Der soll nie im leben mehr schneller als 10 kmh dürfen. Außer in bus und bahn.archive.ph gibt bei mir nur eine Schleife aus Captchas. Hat jemand einen besseren Link?
archive.ph Vater der in Berlin getöteten Louisa: „Damit nicht jeder Autofahrer e… 5 - 7 minutes
Herr Herwig, am Mittwoch ist der Mann, der auf der Landsberger Allee Ihre Tochter totgefahren hat, zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut einem Gutachten fuhr der Täter viel zu schnell und missachtete eine Ampel, die für ihn seit 24 Sekunden Rot zeigte. In der Urteilsbegründung sagte der Richter, es gebe kein gerechtes Strafmaß für eine solche Tat und bestraft werden könne nur die individuelle Schuld. Können Sie und Ihre Familie damit leben? Ich habe ja keine Wahl. Aber ich empfinde das Urteil als Schlag ins Gesicht – für mich und für alle Eltern, die ihren Kindern beigebracht haben, nur bei Grün über die Straße zu gehen. Weder der Staatsanwalt noch der Richter haben ihre Entscheidungen schlüssig begründet.
Beide haben dem Angeklagten abgekauft, dass er seit dem „Unfall“, wie sie es nennen, ein gebrochener Mann sei, der ohne Antidepressiva nicht mehr seinen Alltag meistern kann. Dennoch sind beide der Überzeugung, dass dieser Mann – nach Auffassung des Staatsanwalts sofort und nach der des Richters in sechs Monaten – wieder Kraftfahrzeuge führen kann. Zur Erinnerung: Er besitzt alle Führerscheinklassen und fährt beruflich wohl auch Lkw.
Ich fühle mich durchaus verraten von dieser Justiz, die sich derart an der Nase herumführen lässt. Ich kann mich nämlich noch gut daran erinnern, dass der Mann mir auf die Frage, warum er denn gegenüber den Behörden keine Angaben zum Hergang macht, mir über seinen Gartenzaun hinweg mit fester Stimme und geradem Blick ins Gesicht sagte, dass das sein gutes Recht sei.
Hat der Prozess denn für Sie die erhoffte Klärung gebracht? Sie hatten dem Beschuldigten ja eine Reihe von Fragen geschickt. Nichts davon ist geklärt! Er hat nur das zugegeben, was ohnehin nicht mehr zu leugnen war, weil es die Polizei eindeutig ermittelt hatte. Die Frage danach, was er gesehen und gemacht hat: völlig unklar. Die Frage, wo seine Augen und Hände waren, während er fast eine halbe Minute lang auf die rote Ampel zufuhr: offen. Daher sind in meinen Augen auch alle Entschuldigungen und dergleichen reine Heuchelei. Ich bin entsetzt, dass Richter und Staatsanwalt darauf eingestiegen sind.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte keine höhere Strafe gefordert. Der Ankläger sagte, der Täter sei „viel zu schnell gefahren“, wie es im Berliner Autoverkehr üblich sei, aber in aller Regel ungeahndet bleibe. Genau da beißt sich die Katze in den Schwanz. Vielleicht sollte er mal darüber nachdenken, ob in Berlin viele nicht genau deswegen wie die Besengten fahren – eben weil nie jemand richtig für ein Vergehen bestraft wird. Der Staatsanwalt hat sogar selbst betont, dass es sich um einen außergewöhnlichen Präzedenzfall handele, verwies aber gleichzeitig auf die strukturell zu niedrigen Strafen insbesondere in Berlin bei Verkehrsdelikten. Das klang für mich ein wenig nach dem Satirespruch „Für Berlin reicht‘s“.
So dreht sich die Justiz in einem Kreis aus strukturell zu geringen Strafen, die sich ja immer aus den vorherigen niedrigen Strafen ableiten. So kann sich die Situation auch nicht ändern. Und wenn sich der Verteidiger in seinem Plädoyer auch dem Staatsanwalt anschließt, ist in meinen Augen etwas gründlich schiefgelaufen.
Ihre Anwältin hatte die Möglichkeit eines vorsätzlichen Tötungsdelikts zur Debatte gestellt, weil die Ampel für den Autofahrer schon so lange Rot zeigte. Sie erwähnte gar das Mordmerkmal der Heimtücke, weil Ihre Tochter keine Chance hatte, sich zu retten. Wollen Sie das Urteil anfechten? Eigentlich nichts lieber als das, denn für mich offenbart das Urteil ein Versagen des Rechtsstaats auf allen Ebenen. Oder anders gesagt: Die Vertreter des Rechtsstaats demontieren jenes System, für das sie eigentlich stehen und welches sie schützen sollen.
Erstens hat es der Gesetzgeber versäumt, ein angemessenes Strafmaß festzulegen und Lücken im Verkehrsstrafrecht zu schließen. Für das Totfahren von Fußgängern an roten Ampeln gibt es keinen wirklich passenden Paragraphen. Zweitens glaubt das Gericht, dass dieser Fall an einem Vormittag in einem Raum zu Ende verhandelt werden kann, in dem nicht einmal die Hälfte aller angereisten Prozessbeobachter Platz finden.
Und drittens weigert sich das Gericht, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umzusetzen, die bei derart krassen Fällen durchaus einen bedingten Tötungsvorsatz erkennt. Der Richter behauptet, mit seinem Urteil das Rechtsempfinden der Allgemeinheit abzubilden. Alle Rückmeldungen, die ich bekommen habe, stehen dem diametral entgegen. Alle, die Louisa kannten und alle, die Kinder haben, sind entsetzt.
Das heißt, Sie gehen in Revision? Schwer zu sagen. Die prognostizierten Kosten dafür liegen im Bereich zwischen 5000 und 15.000 Euro, wofür ich alleine das Kostenrisiko trage. Die Erfolgsaussichten sind laut Aussagen der Jurist:innen gering, und selbst im Falle eines positiven Urteils würde ich nicht die vollen Kosten erstattet bekommen. Aber ich will es dennoch versuchen – über einen Spendenaufruf auf der Webseite, die wir zum Gedenken an Louisa eingerichtet haben. Es ist nicht nur für mich oder für Louisa, sondern stellvertretend für alle, die wollen, dass ihre Kinder sich irgendwann allein im Straßenverkehr bewegen können und die nicht der Meinung sind, dass jeder Autofahrer ein totes Kind frei hat, bevor man dafür in den Knast geht. Denn das Urteil vom Mittwoch bedeutet genau das.
Das ist der Original Link aber mit Paywall
Danke, 12ft.io kommt da problemlos durch.
Das Problem ist wirklich nicht dieses Urteil. Das Strafrecht soll Entscheidungen sanktionieren, nicht Glück oder Pech und zwischen der Entscheidung dieses Autofahrer und unzähligen anderen Entscheidungen verantwortungsloser Autofahrer, die dann aber das Glück haben niemanden zu töten, gibt es keinen Unterschied. Wenn überhaupt haben es die “glücklichen” Raser einfacher, da sie weniger Schuldgefühle haben dürften.
Das Problem ist, dass wir nicht ähnliche Urteile gegen “glückliche” Raser haben. Wenn wir für Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr Strafen wie in Schweden hätten, hätten wir nur halb so viele Verkehrstote.
Doch das Urteil ist in sich ein Problem.
Das Gericht hätte auch zu dem Schluss kommen können, dass hier ein bedingter Vorsatz vorliegt und den Fahrer wegen Totschlag oder Mord für eine ordentliche Zeit hinter Gitter bringen können.
Mag sein, dass ein paar andere Autofahrer die sich ähnlich verhalten bisher “Glück hatten”. Aber das kann bei bedingtem Vorsatz einfach kein Kriterium sein. Sonst muss man faste jedes Urteil wegen Totschlag und Mord, oder versuchten Totachlags und Mordes nochmal abschwächen. Da funktioniert es ja auch, dass der Bersuch weniger hart bestraft wird als die vollendete Tat.
Hier wurde ein Totschlag eben vollendet, bei anderen Rasern, die so über eine rote Ampel brettern eben nur versucht. Dann muss dieser Täter eben für 8 Jahre und die anderen nur für 3 Jahre ins Gefängnis. Haftstrafen sollten sie in jedem Fall bekommen.
Wir müssen endlich Fehlverhalten im Straßenverkehr angemessen zur Gefahr, die von einem KFZ ausgeht, ahnden. Wenn dann nur noch 20% der Menschen ihren Führerschein behalten, umso besser für alle.
Das Gericht hätte auch zu dem Schluss kommen können, dass hier ein bedingter Vorsatz vorliegt und den Fahrer wegen Totschlag oder Mord für eine ordentliche Zeit hinter Gitter bringen können.
Das ist nicht so einfach. Die Mordurteile gegen Teilnehmer illegaler Rennen sind ja bereits umstritten, aber hier dürfte es praktisch unmöglich sein den Vorsatz zu beweisen. Das Gericht muss also beweisen, dass sich der Fahrer der hohen Geschwindigkeit und der Roten Ampel voll bewusst war und den tödlichen Ausgang zumindest für möglich gehalten hat. Deshalb steht im Artikel, dass die Revision praktisch chancenlos
Wer mit 60-70 km/h über eine lange rote Ampel fährt muss sich in dem Moment bewusst sein, dass er damit einen kreuzenden Fußgänger töten kann. Wenn das nicht der Fall ist, dann gehört diese Person in eine geschlossene Psychatrie, weil sie offensichtlich so weit nebem dem Leben steht, dass sie jederzeit eine Gefahr für andere und sich selbst sein kann.
Die Mordurteile gegen die beiden Raser waren wegweisend und ich teile die Ansicht des Vaters, dass das Gericht in diesem Fall hier ebenfalls in diese Richtung hätte entscheiden müssen.
Ein KFZ ist ein hochgradig gefährlicher Gegenstand, der sehr erfolgreich als Waffe, wie wir an den verschiedenen Terroanschlägen gesehen haben auch zum Massenmord, eingesetzt werden kann. Der Umgang damit muss entsprechend strikt reguliert sein und Verstöße geahndet werden.
Wer mit 60-70 km/h über eine lange rote Ampel fährt muss sich in dem Moment bewusst sein, dass er damit einen kreuzenden Fußgänger töten kann.
Wenn er es bewusst tut, vielleicht. Aber nicht alle Rotverstöße bewusste Entscheidungen und hier muss nun einmal eine bewusste Entscheidung nachgewiesen werden. Mit der Geschwindigkeit allein kommen wir nicht einmal in die Nähe von Vorsatz.
Klar, man könnte Autos wie Waffen behandeln, aber das tut Deutschland - wie jeder andere Staat - nun einmal nicht.
Wie ist der Rotverstoß an einer belebten Straße nach 24 Sekunden, die die Ampel bereits rot war keine bewusste Entscheidung?
Damit kommen wir wieder zu dem Punkt, dass der Mann dann derart kaputt im Kopf sein müsste, dass er zum Schutz seiner selbst und der Gesellschaft in eine geschlossene Psychatrie gehört. Hier wird, wie so oft, wenn es um das Auto geht, eine befangene Entscheidung durch das Gericht getroffen, vermutlich weil die Richter selbst Autofahrer sind.
Im mindesten, müsste der Mann, wenn es keine bewusste Entscheidung war der Führerschein langfristig entzogen werden, wenn er nicht in der lage ist bewusst zu entscheiden, ob er an einer Ampel anhält oder fährt. Auch das hat das Gericht nicht entschieden, was noch mal ein Skandal für sich ist.
Natürlich hat dieser Mann sich bewusst dazu entschieden, und er hat auch genug Lebenserfahrung, um sich dieser Konsequenz bewusst gewesen zu sein. Stichwort Lebenserfahrung, bei Fahranfänger gibt es eine Probezeit, wo sofort der Führerschein weg ist, wenn man solche Aktionen bringt, auch ohne das jemand verletzt wurde. Warum wird von 19 Jährigen mehr Vernunft erwartet als von 61 Jährigen?
Absolut deiner Meinung. Einen Menschen aus Leichtsinn zu töten und diese Schuld zu erkennen muss die Hölle sein. Ein härteres Urteil wäre nur ein Zeichen an Andere, für diese Person kann es eh kaum schlimmer werden. Darum brauchen wir harte Strafen für die, die aus Leichtsinn andere gefährdeten und die damit (noch) keine Leben zerstört haben.
Im Artikel wird beschrieben, dass der Täter keine Angaben zum Hergang gemacht hat. Offensichtlich ist ihm die eigene Zukunft wichtiger, als den Fall ehrlich aufzuklären, dem Vater Gewissheit zu geben und eine gerechte Strafe anzunehmen. Es könnte also sehr wohl schlimmer für ihn werden, als einfach nur das Leben eines Menschen auf dem Gewissen zu haben. Widerlich.
Ich denke du schließt da zu sehr von deinen Gefühlen auf die des Täters. Gut für dich, aber diese Inschutznahme hat er nicht verdient.
Vielleicht hast du Recht. Vielleicht ist mein Kommentar auch nur Selbstschutz, um den Glauben an uns als Spezies nicht zu verliehen.
Wenn du 400 Meter fährst ohne zu merken das die Ampel die gerade auf dich zu kommt Rot ist, dann solltest du vllt einsehen das ein Auto das falsche Fortbewegungs mittel ist.
Gespendet und Petition unterschrieben. Da fragt man sich wirklich was die Justiz bei dem Urteil geritten hat.