Mal angenommen, im Bad gibt es einen Wasserschaden (unverschuldet - die Leute obendrüber hatten die Waschmaschine nicht richtig angeschlossen und in der Folge suppt das Wasser durch die Decke und die Wand runter ins eigene Badezimmer).

Vermietungsgesellschaft ist informiert, kümmert sich aber erfahrungsgemäß recht wenig. Was wäre jetzt alles zu tun im Hinblick auf bauerhaltende Maßnahmen? Andeutung eines beauftragten Handwerkers ging so in Richtung “jemanden kommen lassen, der das Bad streicht”… Reicht das? Ich habe ehrlich gesagt zweifel.

  • dee_dirk@lemmy.world
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    ·
    2 years ago

    Gern. Wenn keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist, greift automatisch die Gebäudeversicherung - so ist es jedenfalls bei uns. Wenn dein Vermieter also (etwas) träge ist, musst du dem auf den Pelz rücken. Immer auch mit dem Argument, dass die Bausubstanz einen Schaden haben könnte. Good luck!