Für die elektronische Rechnungsstellung sind gesonderte IT-Systeme nicht unbedingt erforderlich. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. “Für den Empfang einer E-Rechnung reicht die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus”, heißt es darin. Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren. Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssten eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe wie E-Rechnungen aber auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.