Zahlreiche Juristen hatten sich nach dem Verbot kritisch geäussert. Auch rechtsextreme Publikationen würden der Schutz der Meinungsfreiheit geniessen, hiess es. Das Vereinsrecht könne die Meinungsfreiheit nicht aushebeln.
Das Gericht mit Sitz in Leipzig entschied nun in einem Eilverfahren: Die Erfolgsaussichten der Kläger seien nach einer ersten Prüfung als »offen« anzusehen. Zwar bestünden keine Bedenken, dass die »Compact«-Magazin GmbH auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten worden sei. Es könne allerdings »derzeit nicht abschließend beurteilt werden«, ob die Vereinigung die »eng auszulegenden« Gründe für ein Verbot erfülle und sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Und noch die Pressemitteilung des Gerichts https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39