Eine Rentnerin legte Tesafilmrollen und Limonade im Wert von etwa acht Euro bei Woolworth in ihren Rollator und wurde des Diebstahls beschuldigt. Daraufhin zahlte sie eine Vertragsstrafe im Laden. Da die ältere Dame keine Vorstrafen hat, war die Richterin zur Einstellung bereit, aber die Rechtsreferendarin auf dem Platz der Staatsanwaltschaft meinte, ihr Ausbilder, der Staatsanwalt, habe ihr gesagt, dass keinesfalls eine Einstellung des Verfahrens infrage komme. Sie könne deshalb einer Einstellung nicht zustimmen, müsste ihren Ausbilder anrufen und Rücksprache halten. Die Richterin räumte dafür keine Zeit ein, zeigte aber deutlich ihre Unzufriedenheit: Dann solle der Ausbilder zur Hauptverhandlung kommen, um sich ein Bild zu machen, erwiderte sie. Die Verhandlung ging weiter, die Referendarin forderte in ihrem Plädoyer 20 Tagessätze zu 15 Euro. Das Urteil lautete dann fünf Tagessätze zu 15 Euro
Gut, dass sich hier mindestens drei Volljuristen mit dem Fall beschäftigt haben, und zusammen locker 500 € an Kosten für die Steuerzahler verursacht haben, damit 8 € Warenwert “gesühnt” werden.
Bei dieser Hasskultur wundert es dann auch nicht, dass die Berliner Staatsanwaltschaft Neonaziterroristen vor der Strafverfolgung schützt, nachdem diese das Haus eines Linken Lokalpolitikers angezündet haben.
Gut, dass sich hier mindestens drei Volljuristen mit dem Fall beschäftigt haben, und zusammen locker 500 € an Kosten für die Steuerzahler verursacht haben, damit 8 € Warenwert “gesühnt” werden.
Bei dieser Hasskultur wundert es dann auch nicht, dass die Berliner Staatsanwaltschaft Neonaziterroristen vor der Strafverfolgung schützt, nachdem diese das Haus eines Linken Lokalpolitikers angezündet haben.