Mir ging es um die Formulierung im Gesetz, dass das dem nicht folgen muss (fälschlicherweise, meiner Meinung nach). Die Relation dazu ist ja die Verwendung einer Waffe im Kontext physischer Gewalt. Das ist einfach zu wage formuliert, wenn der Text wäre “mittelbaren Einfluss auf die Gesundheit nimmt” oder ähnliches würde sich die Frage nicht stellen.
Für die, die nicht selber suchen aber sich eine Meinung bilden wollen:
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
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bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
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das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
Nicht der OP, wollte nur danke sagen! Bin gar nicht auf die Idee gekommen, das Urteil selber zu lesen, warum auch immer…