Ich bin von Beruf müde.

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Cake day: June 23rd, 2024

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  • Es ist davon auszugehen, dass steam die Publisher/Devs kontaktieren und sie auf die Notwendigkeit hier aktiv zu werden hinweisen wird. Ist ja schließlich im Interesse beider Parteien diese Spiele weiterhin verkaufen zu können. Wenn dann nichts passiert, weil die Verantwortlichen nicht wollen, oder evtl. gar nicht mehr erreichbar sind find ich das eigentlich auch ok, wenn das Spiel nicht mehr verkauft werden kann. Warum sollte steam Geld mit dem Verkauf kassieren, wenn das den Publishern/Devs gar nicht mehr zu Gute kommt.









  • Ich finde deren Website ist etwas unaufgeräumt, aber hab dann so ne Art Gebührenordnung gefunden … https://lite.duckduckgo.com/lite/?q=site:joints-venture.de+gebühren Die sind glaub ich auf der Seite nirgendwo verlinkt, also würde ich annehmen, dass die nicht gültig sind. In dem neueren Dokument steht auch, dass das Gebührenmodell geändert werden wird. Zumindest damals ging man wohl von 6,5 bis 8 Euro pro Gramm aus (zzgl. Grundgebühr?), oder das sind nur Fantasiebeträge.

    Bei https://joints-venture.de/mitgliedschaft-bielefeld/ liefert der Gebührenordnung-Button einen Mitgliedsantrag der sich teilweise sehr von dem unterscheidet den man durch den Kostenpflichtige Mitgliedschaft beantragen-Button präsentiert bekommt. So richtig über die Preise erfährt man auch dort nichts. Das ist alles noch ziemlich widersprüchlich und mehrdeutig und einfach ne ziemliche Baustelle. ℹ️ edit: Mittlerweile liefert der Gebührenordnung-Button auch eine aktuelle Gebührenordnung, allerdings ohne konkrete Preise für die Produkte.

    Ich verstehe das im Moment so, dass es eine Jahresgrundgebühr gibt (36 Euro?) und man sich zum Beitritt für einen monatlich zu zahlendes pre-paid-Guthaben (“Paket”) entscheidet. Beim teuersten Paket (450 Euro) und mit monatlich maximal abgebbarer Menge (50 Gramm) käme man dann auf 9 Euro pro Gramm. Allerdings werden die Produkte sicher nicht alle das selbe kosten und laut Satzung können noch zusätzliche Kosten auf die Mitglieder zukommen, also denke ich mal weniger als diese 9€/g wird es auf keinen Fall werden.




  • Meint zumindest der Steam support und der kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Letztendlich gilt was in den AGB vereinbart wurde und ob das auch rechtlich zulässig ist (oder realistischer: was sich durchsetzen lässt), und dort ist nicht geregelt was im Todesfall passiert. Im Artikel wird konkret lediglich die Frage nach der Zulässigkeit der Weitergabe/Hinterlegung der Zugangsdaten an andere behandelt (weil das in den AGB geregelt ist) und geschlussfolgert, dass Erben in diesem Fall keine anderen sind, da sie “an die Stelle des Erblassers” treten und daher diese AGB-Klausel nicht zutrifft.