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Cake day: June 23rd, 2024

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  • Sonst könnte der Gesetzgeber ja ein Sondergesetz für Frauen machen und selbst entscheiden, dass Art. 3 GG nicht verletzt ist, weil Männer und Frauen sind ja anderer Adressatenkreis.

    Ich würde mal hoffen, dass das aufgrund eines Mangels an sachlicher Begründung für die Notwendigkeit dieser Unterscheidung scheitert. Diese sachliche Begründung sehe ich beim Unterschied Inländer/Ausländer eher gegeben, weil letztlich nur so ein Asylsystem oder Staatsbürgerschaft möglich ist.

    lande ich gedanklich recht schnell bei “hurr durr einmal krimineller Ausländer, immer kriminell, ma doitsches Volk soll lieber unter sich bleiben”.

    Ich verstehe ja deinen Impuls. Und ich wäre auch deiner Meinung, wenn wir da für Taschendiebstahl oder Falschparken verurteilte Leute abgeschoben hätten. Die betreffenden Personen haben sich aber allesamt ziemlich “verdient gemacht”, was ihre Tatenkataloge angeht.

    Wer den Gedanken der Resozialisierung ernst nimmt, muss doch dem Menschen nach seiner Strafe(!) die Chance zum Bleiben einräumen, dabei bleibe ich, auch wenn ich es dogmatisch nicht mehr sauber herleiten kann.

    Auch den Gedanken kann ich verstehen und es ist ja durchaus eine Position, für die man kämpfen kann. Ich würde umgekehrt nur ebenfalls für etwas Verständnis für die andere Position appellieren. Das Asylsystem, wie jeder Bestandteil unserer Gesellschaft, beruht am Ende auf der Akzeptanz und Legitimation durch die Bevölkerung. Die Wahlen gestern haben mir sehr stark vor Augen geführt, wie schnell und wie weit bei uns schon fundamentale Dinge aus den Angeln gehoben wurden. Wenn über 30% einen Faschisten wie Höcke wählen, aus Prinzip und Überzeugung, kann einem schon anders werden.

    Wie viele andere Themen sehe ich das Asylsystem momentan in einer Vertrauenskrise. Natürlich ist es nicht so, wie irgendwelche wilden Spinner es darstellen, aber ich denke sowohl Kritiker wie auch Befürworter würden tendenziell eher zustimmen, dass das System nicht optimal funktioniert. In meinen Augen bspw. ist es zu den falschen Leuten hart und zu den falschen Leuten lasch. Ich habe lieber ein Asylsystem, das solche Schwerverbrecher bestraft, als relativ integrierte Familien, die man abschiebt, weil sie so ehrlich und regeltreu sind und in ihrer Unterkunft angetroffen werden können.

    Ich glaube, wir können dieses System darüber retten, das wir ihm den richtigen Leuten gegenüber wirksamere Zähne geben und von diesen Bauernopfern wegkommen.






  • Es ist mir absolut rätselhaft, wie man die Ungleichbehandlung in dem Fall verneinen kann. Dazu fällt mir dann auch wirklich nichts mehr ein.

    In meinen Augen machst du bei der Sache einen Denkfehler. Eine nach Art. 3 GG zu ahnende Ungleichbehandlung läge vor, wenn zwei Leute für die gleiche Tat nach dem gleichen Gesetz (bspw. StGB) aufgrund ihrer Herkunft unterschiedlich verurteilt würden. Extremes Beispiel: der Deutsche kriegt einen Freispruch, der Ausländer lebenslang. Nur hier würdest du tatsächlich aus dem gleichen Normadressatenkreis vergleichen.

    Der Fakt, dass der eine durch seine Eigenschaft als Asylbewerber gleichzeitig auch noch Normadressat jener entsprechenden Gesetze ist, ist für mich keine Ungleichbehandlung. Für dich? Aus diesen Gesetzen folgt ihm für die Tat ebenfalls eine Konsequenz, nämlich der Verlust des zuvor augrund dieses Gesetzes verliehenen Bleiberechts. Wenn du der Meinung bist, das wäre eine Ungleichbehandlung, müsstest du logischerweise die Ungleichbehandlung für die gesamte Wirkungsdauer des Gesetzes sehen und nicht erst in dem Moment der Abschiebung. Schließlich fällt der Ausländer ab Tag 1 unter dieses Gesetz, der Deutsche jedoch nicht. Die Ungleichbehandlung läge also die gesamte Zeit vor.

    Das ist für mich der Denkfehler. Art. 3 GG soll vor Willkür des Gesetzes schützen, die ist hier jedoch nicht gegeben. Da dort, wo die Fälle gleich sind, gleich geurteilt wird.

    Und wenn selbst das dich nicht überzeugt: unter Stichworten wie der Katzenstein-Formel findest du, dass aus Art. 3 GG nicht mal ein komplettes Verbot der Ungleichbehandlung erwächst, sondern eine sachliche Begründung dieser erfordert. Denn wie gesagt, verhindert werden soll die Willkür. Hier steht dazu schon eine Menge.