Ich hab mal rausgesucht, was genau das für Korruptionsvorwürfe sind:
Auf der Website des Klimacamps Augsburg ist die Pressemitteilung leider gekürzt, aber die Wayback Machine hat’s archiviert: (gestrichener Teil fett):
[…]
Die politische Verantwortung für diese Missachtung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts, wie die Aktivist*innen vom Augsburger Klimacamp die Genehmigungserteilung bezeichnen, trägt der Präsident der Regierung von Schwaben, Erwin Lohner. 2010 würdigte die CSU ihn für seine 50-jährige Mitgliedschaft [4]. Er war schon in Judikative, Exekutive und Legislative tätig [5] und gilt als bestens vernetzt [6]. Stahlwerksbesitzer Max Aicher ist zusammen mit dem Lobbyverband VBM der größte Spender der CSU Bayern [7]. Er spendet fast sieben Mal mehr als der zweitgrößte Spender.
„Regierungspräsident Erwin Lohner verhökerte den Lohwald für 250 Euro und setzte sich damit über das höchste bayerische Verwaltungsgericht hinweg. Das ist undemokratisch und frech!“, so Ingo Blechschmidt (34). „Der gesamte Vorgang lässt nur einen Schluss zu: Regierungspräsident Erwin Lohner ließ nur deswegen die Ausnahmegenehmigung zur Lohwald-Rodung erteilen, weil er aufgrund langjähriger Sponsoringgelder von Stahlswerksbesitzer Max Aicher mit diesem freundschaftlich verbandelt ist. Von Rechtsstaatlichkeit keine Spur“, so Blechschmidt. Blechschmidt vermutet: „Erwin Lohner ist korrupt, auch wenn hier vermutlich nur 250 Euro flossen und Stahlwerkschef Max Aicher den Rest in Form freundschaftlicher Gefallen zahlen wird.“ Andere hochrangige Manager vom Stahlwerk sitzen bereits wegen Bestechung in Haft [8].
Das muss doch im politischen Diskurs zulässig sein. Vorwürfe als Beleidung zu werten und gerichtlich zu ahnden ist 1:1 aus dem autoritären Playbook übernommen. Das ist wirklich ein Bereich in dem man in Deutschland aufpassen muss, dass tatsächliche Meinungsfreiheit gewahrt wird.
Erwin du bist so 1 Pimmel
Die Angeklagten hatten laut Anklage im Oktober 2022 aus Protest gegen eine Genehmigung im Zusammenhang mit einer Waldrodung die Bezirksregierung in Augsburg besetzt und den damaligen Regierungspräsidenten als korrupt beleidigt. Entsprechend wurden sie wegen Hausfriedensbruchs und übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens verurteilt. Die beiden Klimaaktivisten sollten ursprünglich bereits Mitte Juni zu dem Prozess erscheinen, fehlten aber unentschuldigt. Das Gericht hatte daraufhin einen Haftbefehl gegen die beiden erlassen.
Ist das wieder so 1 Pimmel?
[…] und den damaligen Regierungspräsidenten als korrupt beleidigt. Entsprechend wurden sie wegen Hausfriedensbruchs und übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens verurteilt.
Könnte genauso auch aus Ungarn oder Russland kommen.
Oder halt aus Hamburg …
Die Hamburg-Nummer ist dumm genug, aber irgendwo kann man noch argumentieren, dass es tatsächlich eine reine Beleidigung ist.
Aber wenn man Politiker:innen nichtmal mehr öffentlich Korruption vorwerfen darf, dann weiß ich auch nicht weiter.
Die Richterin bezeichnete die aus dem Raum Ravensburg stammenden Angeklagten als “privilegierte Wohlstandskinder”, deren Ziel es sei, so viel Aufmerksamkeit wie möglich zu erzielen. Dabei griffen sie mittlerweile auch Justiz und Polizei auf der persönlichen Ebene an. “Das hat mit hehren Zielen nichts mehr zu tun.” Mayer empfahl den Angeklagten, ein Studium aufzunehmen, um später dann mit einer sinnvollen Arbeit den Klimawandel zu bekämpfen.
Bisschen arrogant, vielleicht hätte die Richterin auch ein Studium absolvieren sollen, mit dem sie anschließend mit einer sinnvollen Arbeit den Klimawandel bekämpfen kann.
Richterin ist ja erstmal ein sinnvoller Job. Aber diese Begründung ist einfach so dämlich. Was genau muss man den studieren um waldrodungen zu verhindern? Oder mehr pflanzliche Ernährung durchzusetzen? Das Urteil hört sich so krass nach FDP an ala wenn wir nur alle Ingenieure sind dann haben wir das mit dem Klimawandel in Nullkommanichts gelöst. Das man gesellschaftlichen Wandel aber nicht Ingenieurmäßig angehen kann versteht sie wohl nicht
Richter sind Leute, die gut bezahlt und unkündbar ihren Lebensunterhalt damit bestreiten, Leuten zu schaden, die ihnen gar nichts getan haben. Unter ihnen wirst du auch keinen Geistesriesen finden, auch nicht auf das Rechtsfach beschränkt. Ihre berufungsqualifizierenden Fähigkeiten sind genau 2:
- Aus jedem beliebigen Text heraus jede beliebige These sowohl »ganz klar« beweisen als auch widerlegen zu können.
- Zu wissen, was die Machthaber wirklich wollen, auch wenn sie es nicht sagen
Was sie für den Kaiser taten, taten sie danach für Weimar.
Was sie für Weimar taten, taten sie danach für Hitler.
Was sie für Hitler taten, taten sie danach für die die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Erhellend ist dabei die personelle Kontinuität.
Nachdem sie sorgfältig abgerichtet und ausgewählt wurden, kann man ihnen die Unabsetzbarkeit ruhig gewähren. Wären sie eine mögliche Gefahr, dann hätten sie das Privileg nicht.
Die Behauptung, Richter sei ein sinnvoller Job wird leider stark durch den Umstand in Mitleidenschaft gezogen, das eben dieser Job eine bestimmte charakterliche Fehlbildung voraus setzt und anzieht.
Von oben herab predigen sie anderen die Moral, und sind selbst vollkommen gewissenlos.
lol
Die Behauptung, Richter sei ein sinnvoller Job wird leider stark durch den Umstand in Mitleidenschaft gezogen, das eben dieser Job eine bestimmte charakterliche Fehlbildung voraus setzt und anzieht.
Von oben herab predigen sie anderen die Moral, und sind selbst vollkommen gewissenlos.
Ich glaube du hast die Aufgabe eines Richters nicht verstanden.
Rechtsstaatsverstösse auf “eigener” seite: Ich schlafe.
Rechtsstaatsverstösse auf “gegnerseite”: Echter Scheiss?!?!
Wieder und wieder und wieder. Traurig.
“Aufgrund einer mangelnden persönlichen Reife wandte Mayer bei beiden Heranwachsenden Jugend- und nicht Erwachsenenstrafrecht an.”
Autsch, das ist doch irgendwie noch zusätzlich demütigend, oder?
Das ist vermutlich einfach die notwendige Rechtfertigung nach §105 JGG:
§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
- die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
[…]
Schon, aber Jugendstrafrecht ist deutlich sanfter als Erwachsenenstrafrecht, daher ist das eigentlich sehr gut für die betroffenen.
deleted by creator