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Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.
BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234
Die Rechtsprechung um den Straßenverkehr ist eh ein trauriger Witz in Deutschland. Mehrfach auf die Straße kleben? Halbes Jahr Haft! Unter grober Missachtung der Verkehrsregeln mit dem KFZ Menschen töten? Naja, also das tut dem ja irgendwie Leid und der brauch sein Auto noch. Paar hundert Euro Geldstrafe und ein halbes Jahr Fahrverbot