- Die Europäische Kommission muss Rahmenvorgaben zur technischen Ausgestaltung der Interoperabilitätsverpflichtung des DMA vorlegen.
Ok, klar, macht Sinn
- Die Interoperabilitätsverpflichtung darf nicht zu einer Schwächung des Datenschutz- und Datensicherheitsniveaus für Nutzer:innen führen, die bewusst einen datenschutzfreundlichen Dienst nutzen.
Ok, gut, aber wie soll das umgesetzt werden?
- Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass ein einheitliches Standard-Verschlüsselungsprotokoll verbindlich wird, um die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten.
Warte, also müssen alle Messenger das gleiche Verschlüsselungsprotokoll verwenden, auch wenn es nicht gut/sicher ist?
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