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    24 days ago

    Die Crux an der Sache hast Du doch mit zitiert:

    Diese [die innere Haltung des Täters] kann der Richter aber nicht kennen, er kann nur versuchen, von äußeren Umständen darauf zu schließen. Dies ist mit Blick auf die Unschuldsvermutung problematisch.

    Wenn also in einem solchen Fall, also ohne eindeutigen Beweis, auf Eventualvorsatz und nicht auf Fahrlässigkeit entschieden wird, wird m.E.n. mit diesem elementaren Rechtsgrundsatz gebrochen.