Ein Mann und eine Frau liefern sich ein Autorennen in Niedersachsen. Daraus resultiert ein Unfall, bei dem zwei Kinder sterben. Die beiden Raser erhalten Haftstrafen, wollen sich damit aber nicht abfinden. Ihre Revision scheitert nun, was besonders für die Fahrerin viele Jahre hinter Gittern zur Folge hat.
Diese [die innere Haltung des Täters] kann der Richter aber nicht kennen, er kann nur versuchen, von äußeren Umständen darauf zu schließen. Dies ist mit Blick auf die Unschuldsvermutung problematisch.
Wenn also in einem solchen Fall, also ohne eindeutigen Beweis, auf Eventualvorsatz und nicht auf Fahrlässigkeit entschieden wird, wird m.E.n. mit diesem elementaren Rechtsgrundsatz gebrochen.
Die Crux an der Sache hast Du doch mit zitiert:
Wenn also in einem solchen Fall, also ohne eindeutigen Beweis, auf Eventualvorsatz und nicht auf Fahrlässigkeit entschieden wird, wird m.E.n. mit diesem elementaren Rechtsgrundsatz gebrochen.