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Conny ist ein Inkasso-Service, der einem hilft die Mietpreisbremse einzuklagen.
Man geht einen Vertrag ein, und sobald man Geld spart, zahlt man ihnen die
Kosten. Das ist super viel, die Ersparnisse von 6 Monaten + 2/3 der
rückgezahlten Miete. Theoretisch klingt das super nice, weil man nichts zahlt
falls man verliert. Sie berichten von 10.000 erfolgreichen Verfahren. Ich bin
aber sehr skeptisch. Vor allem, warum sollte man nicht einfach normal
fristgerecht gekündigt werden? Es findet sich doch eh jemand dummes, der nach
einem einzieht? Hat hier wer Erfahrung damit gemacht, oder kennt wen? — Was ich
so gefunden habe Rechtsstreit gegen Conny, Verstoß gegen EU Recht?
[https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-c400-22-mieter-conny-lg-berlin-verbraucherschutz-richtlinie]
Ausführlicher englischer Blog, evtl nicht neutral
[https://nomadandinlove.com/conny-wenigermiete-review] Test.de Artikel von
letztem Jahr
[https://www.test.de/Conny-Mietpreisbremse-per-Inkasso-durchsetzen-5145113-0/]
Reddit Thread
[https://reddit.com/r/wohnen/comments/15gkyt9/mietpreisbremse_bei_wg_und_erfahrung_mit_conny/]
— Hier gibts Infos zur Mietpreisbremse
[https://www.berliner-mieterverein.de/mietrecht/berliner-mietspiegel-mietcheck/mietcheck-bei-neuvermietung.htm]
Absolut krass. Wir sind Erstmieter nach einer merkwürdigen Modernisierung. Neben
sinnvoller energetischer Sarnierung soll der Altbau in einem Randbezirk zu einem
modernen Dingsbums werden. Ich könnte mir denken, dass sie uns absichtlich
genommen haben weil wir schön brav aussehen. Denn… > So darf der Vermieter auch
die bisherige Miete aus dem Mietverhältnis mit dem Vormieter weiter fordern,
wenn diese schon über der Grenze „Vergleichsmiete plus 10 Prozent lag“. Eine
Anhebung darüber hinaus ist bei Vertragsabschluss jedoch nicht zulässig. Wtf???
Es ist also fast unsere Pflicht, dagegen vorzugehen. 25€ pro m², das ist halt
Wucher. > Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauwohnungen, die nach dem
1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Auch gilt die
Mietpreisbremse nicht für Wohnungen, die erstmals nach einer umfassenden
Modernisierung vermietet werden. Gemeint sind hier Fälle, in denen
Modernisierungsinvestitionen mehr als ein Drittel des notwendigen Aufwandes für
eine vergleichbare Neubauwohnung betragen. Das klingt jedoch danach, als würden
unsere Modernisierungsmaßnahmen bedeuten, dass wir unsere Wohnung nicht unter
den Mietspiegel fällt…
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