Im Prozess um die mutmaßliche Veruntreuung von EU-Geldern
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stand Le Pen im “Zentrum eines organisierten Systems” der Veruntreuung, mit dem sich der Rassemblement National finanziell bereichern sollte.
Geht es um den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder, ist der Ausschluss von Wahlen seit Dezember 2016 in Frankreich grundsätzlich eine obligatorische Strafe. Die Richter können aber mit einer “speziell motivierten Begründung” darauf verzichten.
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