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    1 year ago

    Im ersten Fall ging es um einen 26-Jährigen, der laut Gericht in einer Whatsapp-Gruppe von Polizeischülern rassistische Dateien gepostet hatte. Unter anderem ein Hitlerbild mit dem Zusatz: “Auf Deutsch bitte”. Aus Sicht der Polizei ist er damit charakterlich nicht für den Polizeidienst geeignet. Die Behörde hatte ihn deshalb entlassen. Dagegen wehrte sich der Mann, allerdings ohne Erfolg.

    Der Richter lehnte seine Klage am Dienstagvormittag ab. Die Begründung: Im Polizeidienst sei es nicht hinnehmbar, dass jemand gedankenlos Hitlerbilder herumschicke und den Nationalsozialismus verharmlose. Wenn ihm das nicht bewusst gewesen sei, sei das auch ein Zeichen von Charakterschwäche. Der Kommissaranwärter hatte noch versucht zu argumentieren, er sei in drei Jahren Praxisausbildung nie aufgefallen. Das sei jedoch eine reine Selbstverständlichkeit für Staatsdiener, betonte der Richter.

    Das muss ein ziemlich unterhaltsamer Prozess gewesen sein.