Sind “öffentlich zugängliche Sportstätten” nur solche ohne Eintritt?

Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.

Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military oder access=private markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private passend und alles wäre gut. Aber es ist vermutlich eher von access=customers auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.

Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?

Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.

@[email protected] #bubatzkarte #CanG #WeedMob

  • Michael Brandtner@gruene.social
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    7 months ago

    @bubatzkarte Ich habe keinen juristischen Hintergrund. Aber wenn ich mir die Definitionen für Begriffen wie „öffentliche Gebäude“ und „öffentlicher Raum“ ansehe, gehe ich davon aus, dass darunter nur kommunale Sportplätze und -hallen fallen. Die gehören keiner Firma und keinem Verein, sondern diese teilen sich diese und sie sind grundsätzlich frei zugänglich. Ein access=customers wäre nach der Definition ein Ausschlusskriterium. @cannabis