Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Eine Gruppe Schweizer Seniorinnen erringt vor dem Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg. Das Land habe nicht genug für den Klimaschutz getan. Zwei weitere Klagen blieben erfolglos.
Zum ersten Mal haben Klimaschützerinnen mit einer Klage für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Erfolg gehabt. Die Schweiz habe die Menschenrechte der Klägerinnen verletzt, so die Richter. Die Behörden hätten nicht rechtzeitig gehandelt und seien den Klimawandel und seine Folgen nicht angemessen angegangen. Insbesondere hätten sie eine klare Angabe machen müssen, welche Menge an CO2 noch ausgestoßen werden darf.
Geklagt hatte eine Gruppe Schweizer Seniorinnen, denen die Richter nun Recht gaben. Die Seniorinnen erklärten, dass die Rechte älterer Frauen besonders verletzt würden, weil sie am meisten von der extremen Hitze betroffen seien, die aufgrund der globalen Erwärmung immer häufiger auftrete.
Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Es könnte dazu führen, dass die Schweiz ihre Anstrengungen beim Klimaschutz verstärken muss.
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Auch Richter sind nie ganz Objektiv. Und da sie meist eher älter sind, scheinen sie öfter mal Probleme damit zu haben, sich in die Lage jüngerer Menschen und ihrer konkreten Probleme zu versetzen. Senioren die das Privileg haben ein im Verhältnis langes und erfülltes Leben gehabt zu haben gelten als besonders schützenswert. Kinder und junge Erwachsene die dessen beraubt werden in der Praxis eher weniger. Aber ich bin bei dem Thema ja auch nicht ganz unbefangen.