Am 25.03.2024 wurde unser Konto bei der Berliner Sparkasse mit sofortiger Wirkung gesperrt. In einem Schreiben teilt uns die Sparkasse mit, dass sie diesen Schritt vorsorglich unternommen hat und wir zur Aktualisierung unserer Kundendaten zahlreiche Vereinsunterlagen bis zum 05.04. einreichen sollen. Die Sparkasse ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts an das öffentliche Recht gebunden und darf nicht willkürlich Konten sperren ohne es zu begründen, was sie nicht getan hat. Außergewöhnlich ist auch, dass zu den geforderten Unterlagen eine Liste unserer Mitglieder mit vollständigen Namen und Anschriften gehört.
Zu Recht und längst überfällig.
Die “Jüdische Stimme” vertritt eine Randgruppe anti-israelischer Juden, die nur allzu gerne für ihre Ziele mit Islamofaschisten marschiert. Die Kündigung der Sparkasse erfolgt ganz und gar nicht “willkürlich”, sondern ist wohl begründet. Jetzt kürzlich ist erst die umfangreiche Broschüre des Internationalen Instituts für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung (IIBSA) auch in den Medien angekommen.
Die Kritik des IIBSA wird dabei nicht nur von dem “offiziellen” Vertreter der Juden (Zentralrat) geteilt, sondern auch von der Amadeu Antonio Stiftung und führenden (ehemaligen) Personen der Linken. Letzteres ist schon erstaunlich.
Na gut aber das ist halt auch keine Rechtsgrundlage.
Ohne mich jetzt mit der Jüdischen Stimme befasst zu haben, finde ich es schon fraglich wenn Sparkassen Konten wegen politischen Gründen sperren.
Meine Vermutung: Es gibt ja den BDS-Beschluss des Bundestages. Den kann die Sparkasse sicher zur Begründung heranziehen. Auch die Nähe zur verbotenen Organisation Samidoun ist garantiert Handlungsgrundlage. Oder dass der Verein dem geplanten antisemitischen “Palästina-Kongress” das Konto zur Verfügung gestellt hat. Berlin geht sowieso dank Senator Chialo konsequent gegen BDS vor.
Ganz genau wissen wir es nicht, aber hier kann man zumindest ein Statement der Sparkasse lesen: https://archive.is/NOloX
“Zwar werde sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Kundenbeziehungen geäußert, doch erklärt Unternehmenssprecher Frank Weidner: „Unabhängig von diesem konkreten Fall ist die Berliner Sparkasse aus gesetzlichen Gründen immer verpflichtet, bei jedem Kontoinhaber eine vollständige Legitimationsprüfung einschließlich der eines eventuellen wirtschaftlichen Berechtigten durchzuführen und laufend zu überwachen.“ Eine Kontosperrung erfolge niemals willkürlich und nicht ohne Sachgrund, sondern beruhe auf gesetzlichen Anforderungen. „Im begründeten Einzelfall können im Rahmen der Prüfung entsprechende Mitgliederverzeichnisse angefordert werden“, heißt es auf Anfrage der Berliner Morgenpost.”
Ich bin mir halbwegs sicher, dass die sich den Schritt gut überlegt haben. Wir werden sicher noch mehr dazu erfahren.
Kannte ich nicht.
Laut Wissenschaftlichem Dienst ist der aber nur eine Stellungnahme ohne Rechtswirkung:
https://www.bundestag.de/resource/blob/814894/cf6a69d010a1cc9b4a18e5f859a9bd42/WD-3-288-20-pdf-data.pdf
Seite 4, Punkt 3. Rechtswirkung des Bundestagsbeschlusses
Der Beschluss selber ist ohne Rechtswirkung, aber jede Behörde kann das als Hinweis verstehen. Oder, um es aus dem Bericht des WD zu zitieren: “Trotz der fehlenden Verbindlichkeit wird diesen Beschlüssen eine nicht unerhebliche politische Bedeutung zugemessen.”
Klar, das ist ja auch der Sinn solcher Beschlüsse.
Aber auch Behörden können nur im Rahmen rechtlich vorgegebener Ermessensspielräume agieren.
Im verlinkten Morgenpost-Artikel bezieht sich die Bank stattdessen ja auch auf eine Pflicht zur Legitimationsprüfung.
Ich schätze, die Bank möchte prüfen, ob mit dem Konto nicht terroristische oder verfassungsfeindliche Aktivitäten unterstützt werden. Dazu sind sie ganz sicher befugt.