Insgesamt seien in Deutschland nur wenige hundert Menschen wegen Delikten in Verbindung mit Marihuana in Haft. Sobald die Droge legal wird, wird eine Amnestie geprüft werden müssen.

Wegen der Cannabis-Legalisierung am 1. April rechnet die Bundesregierung mit maximal 7.500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Das geht aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Fraktionen und Länder hervor, welches den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) vorliegt.

Demnach sitzen von den bundesweit rund 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Menschen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft. Von diesen bezögen sich wiederum wohl nur etwa wenige hundert Fälle auf Cannabis und ständen im Zusammenhang zur Gesetzesänderung.

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  • muelltonne@feddit.de
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    4 months ago

    Wobei man anmerken muss, dass es bei der Amnestie auch nur um Straftaten geht, die unter dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Und das sind dann Privatanbau von 3 Pflanzen oder Privatbesitz von 25 Gramm. Dafür ist außer vielleicht in Bayern in den letzten Jahren auch kaum einer in den Knast gewandert. Wer mit mehreren Kilos erwischt wurde oder beim Dealen, der wird nicht begnadigt.

    Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Tilgung nur auf Antrag des Verurteilten erfolgt und wenn der nicht gerade im Knast sitzt oder verbeamtet werden will, gibt es da auch wenig Eile. Die Überprüfung sollte auch nicht so schwer sein - der Verurteile hat ja das Urteil und da steht drin, weswegen er verurteilt wurde und das zu überprüfen ist jetzt wirklich nicht kompliziert. Schwierig kann es eigentlich nur bei so Sachen werden wie “In Bewährungsfrist mit Cannabis erwischt” oder “Wir bilden eine Gesamtstrafe aus mehreren Verbrechen, von denen eins Cannabisbesitz ist”

    • Haven5341@feddit.deOP
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      4 months ago

      Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Tilgung nur auf Antrag des Verurteilten erfolgt

      LOL. Du hast ja tatsächlich Recht.

      § 41, Abs 1, CanG:

      Die Staatsanwaltschaft stellt auf Antrag der verurteilten Person fest, ob eine die Person betreffende Eintragung im Bundeszentralregister nach § 40 tilgungsfähig ist.

      Was regen sich dann alle überhaupt auf? Die reden doch die ganze Zeit davon, dass das so lange dauern würde alle Verurteilungen zu durchsuchen? Das fällt doch komplett flach, wenn das nur auf Antrag passiert? Oder verstehe ich da was falsch?

      • muelltonne@feddit.de
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        4 months ago

        Das hat mich auch irritiert, als ich das gelesen habe. Wenn du so einen Tilgungsantrag stellst, dann musst du ja automatisch das Aktenzeichen deines Urteils mit einreichen. Und dann lässt sich jemand bei der Staatsanwaltschaft das Ding aus dem Archiv bringen, schaut kurz rein, was in der Urteilsbegründung dann Sache war und damit sollte es recht easy zu entscheiden sein. Wenn es wirklich nur um den privaten Anbau oder Besitz von Cannabis geht, dann steht da halt auf Juristisch “Der Verurteilte war im Besitz von 2 Pflanzen und 24 Gramm Cannabis, dafür bekommt er Strafe x”. Das sollte schnell zu prüfen sein.

        Dazu kommt: Diese Eintragungen im Bundeszentralregister verjähren auch. Und wenn du jetzt z.B. nur eine Geldstrafe bekommen hast, verjährt das nach 5 Jahren. Und das wird der Standard gewesen sein bei den Delikten