• clifftiger@feddit.de
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    1 year ago

    Doch tatsächlich alle. Zumindestens nicht ohne vernünftigen Grund. Was ein vernünftiger Grund ist, ist allerdings nicht genau geregelt. Es gibt Arten die zusätzlich einen besonderen Schutzstatus genießen und bei denen die möglichen Bußgelder meist höher ausfallen können.

    • IndigoAmber@social.tchncs.de
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      1 year ago

      @clifftiger @KasimirDD Jain, _Artenschutz_ betrifft tatsächlich nur die Tiere die im Anhang der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt sind. Was du meinst (‘ohne vernünftigen Grund’) kommt vom Tierschutzgesetz, was wirklich alle Tiere abdeckt.