Was für ein ungebildeter Lappen. Nicht mal Bukkake hat er definieren können 🤨
Aua
Tja, kann er also nicht. Aber warum auch, ist ja nicht unsere Verfassung :) /s
Strenggenommen ist das GG auch erst seit dem 3. Oktober 1990 die Verfassung der BRD. Deshalb wurde es auch 1949 bewusst nicht “Verfassung” getauft.
Aber das ist für Jemanden, der gedanklich in den späten 30ern des letzten Jahrhunderts feststeckt sowieso Zukunftsmusik.
Tja.
Wo genau ist da der gotcha? Ist es Notwendig, dass der Mann die Reihenfolge der GG Artikel auswendig kann?
AfD Scheiße, ja. Aber dann doch bitte mit etwas mehr Substanz hinter der Kritik.
(Außerdem “definiert” man auch keinen GG Artikel)
Man sollte die ersten 5 Art. des GG vom Prinzip kennen.
- Menschenwürde
- Freie Selbstentfaltung
- Gleichheit vor dem Gesetz
- Freiheit der Religion / Weltanschauung
- Freie Meinungsäußerung, Schutz vor Zensur
Wenn man als Politiker diese nicht kennt, dann stellt sich die Frage, ob man die FDGO beherrscht.
Und die Reihenfolge ist wichtig, weil sich aus der Reihenfolge auch eine Gewichtung in der Abwägung der Grundrechte gegeneinander ergibt. Also z.B. ist die Menschenwürde wichtiger als die Meinungsäußerung, und Äußerungen, die die Würde verletzen, können deswegen begrenzt werden.
Wenn das so allgemeinverständlich wäre, hätte der Sofortgramm-Kanal nicht den Gesetzestext über dem Video eingeblendet. Und klar, als Politiker wäre es gut, das genauer zu wissen.
Genatzt ist er aber eigentlich bloß, weil er nicht zugeben kann, dass er keine Ahnung hat. Die ganzen Afd-Politikys spielen eine lausige Defensive, weil sie nur Offensive trainiert haben.
Die 5 Sicherheitsregeln der Politiker:innen.
Ich denke immernoch, dass das Formkritik ist.
… aber ich bin auch kein Fan der FDGO. Kann sein, dass ich die Kritik deswegen zu schwach finde.
Edith: Zudem denke ich eben, dass viel der AfD gegenüber geäusserte Kritik eben so eine reine Formkritik ist (“das sind alles Nazis”, etc.), während der Großteil der etablierten Parteien programmatisch der AfD halt einfach extrem nahe stehen.
Lol, “Kein Fan der FDGO” und AfD verteidigen. Nenne ein ikonischeres Duo
Wo hab ich bitte die AfD verteidigt? Ich hab literarisch abfällig über die etablieren Parteien geschrieben, weil sie AfD programmatik übernehmen.
Man kann die FDGO auch aus linker Perspektive kritisieren (frag mal den Verfassungsschutz, was der den ganzen Tag so macht).
Wenn dir das Grundgesetz nicht links genug ist, bist du bekanntlich großer Freund der AfD. /s 🙄
Wenn man meint, dass das GG nicht genug ist, sollte man umso mehr wissen, was genau drin steht.
- Dann ist es mir trotzdem nicht so wichtig, welche Reihenfolge das ist.
- Non sequitur? Warum geht es jetzt au" einmal darum, ob ich weiß, “was genau [im Grundgesetz] steht”? Meine Punkt war, dass es billig ist, einem Malermeister vorzuhalten, dass er aus dem Stegreif (und nachdem er extra verwirrt werden soll mit “Bukkake”) nicht die Reihenfolge der Artikel im GG kennt.
Das GG ist vollkommen ok mit der Forderung der AfD, Afrikanys im Mittelmeer ertrinken zu lassen.
Thilo Jung hat auch probiert, Maximilian Krah mit dem Grundgesetz broßzustellen und das hat halt auch nicht funktioniert. Der ist halt erstens Jurist ist und das GG widerspricht zweitens eben dem widerlichen Weltbild der AfD nicht halb so sehr, wie alle tun. (Vllt. mal abgesehen von geplanter Ausbürgerung von nicht Biodeutschen)
Art 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.Da muss man sich aus meiner Sicht schon anstrengen, um dass so auszulegen, dass man massenhaft Menschen ersaufen lässt.
Ich gebe dir Recht, dass es am Ende Auslegungssache ist, und eine AfD Argumente finden wird, warum man es so wie sie auslegen kann. Ich sehe auch bei vielen Auslegungen durch das BVerfG Unstimmigkeiten, zum Beispiel die Kriminalisierung von BTM-Besitz vs. Legale Herstellung, Verkauf und Besitz von beliebigen Mengen Alkohol und Tabak ist aus meiner Sicht nicht mit Art. 3 GG vereinbar. Das BVerfG meinte in seinem Urteil 1997, dass das klar ginge, weil man Alkohol ja auch ohne Ziel sich zu berauschen trinken könne, und Tabak keine Rauschwirkung hätte… Beides ist aus meiner Sicht Quatsch.
Um darüber sinnvoll reden zu können, muss man diese Artikel vom Prinzip/ groben Inhalt erstmal kennen. Das ist dann auch nicht unbedingt die Anforderung an jeden Malergesellen. An Politiker, die als Legislative an die Verfassung gebunden sind aber schon. Ich stimme dir auch zu, dass das “Bukkake” zum Verwirren diente. Dennoch erinnerte mich das an den “mehr deutsche Gedichte in der Schule” Slogan, worauf der AfD Politiker auf die Frage vom Jugenreporter nicht ein einziges deutsches Gedicht nennen konnte,
Gebe ich dir recht. Aber finde es schon witzig wie er so tut als wüsste er es und das Bukake Gerede davor war auch ulkig.
Ich sehe nur schwärze, nein ich habe nicht die Kapuze unten!