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Gewählt wurde hinter verschlossenen Türen

Die Interessen homosexueller und transgender Kandidaten wurden durch homophobe Netzwerke und Rechtsbrüche unterlaufen, was die Dringlichkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den Wahlpraktiken innerhalb der Kirche unterstreicht.

Ein zentraler Punkt ist die geheime Wahl, die gegen die im Kirchenrecht festgelegten Prinzipien der Transparenz verstößt.

Artikel 2 der Kirchenverfassung betont die gleichberechtigte Teilhabe aller Mitglieder am Auftrag der Kirche. Die Durchführung der Wahl ohne öffentliche Einsichtnahme schränkt die Möglichkeit der Mitglieder ein, sich aktiv in den Entscheidungsprozess einzubringen. Dies wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Legitimität der Wahl auf, da die Mitglieder der Landeskirche nicht die Möglichkeit hatten, ihre Stimme zu erheben oder sich über die Kandidatin zu informieren. Insbesondere für marginalisierte Gruppen, wie homosexuelle und transgender Personen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass ihre Stimmen gehört und ihre Interessen vertreten werden.

Darüber hinaus ist die mangelnde Repräsentativität des Kirchenkreistages, der die Wahl durchführte, ein weiterer kritischer Aspekt. Dieses Gremium besteht aus einer begrenzten Anzahl von Mitgliedern und spiegelt nicht die gesamte Mitgliedschaft der Landeskirche wider.

Artikel 10 der Kirchenverfassung fordert, dass die Gremien die gesamte Mitgliedschaft angemessen vertreten. Die Tatsache, dass die Wahl von einem kleinen Kreis durchgeführt wurde, der nicht die Vielfalt und die Stimmen der gesamten Gemeinde repräsentiert, verstößt gegen dieses Prinzip und verstärkt das Gefühl der Entfremdung unter denjenigen, die sich nicht ausreichend repräsentiert fühlen.

Ein weiterer schwerwiegender Verstoß ist die eingeschränkte Partizipation der Mitglieder.

§ 3 der Gemeindordnung legt fest, dass die Mitglieder der Landeskirche in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen. Die Tatsache, dass die Mitglieder nicht in den Wahlprozess einbezogen wurden, stellt einen klaren Verstoß gegen diese Regelung dar. Die Mitglieder wurden nicht ausreichend über die Kandidatin, den Wahlprozess oder die Kriterien für die Wahl informiert, was gegen die Prinzipien der informierten Mitbestimmung verstößt. Dies ist besonders problematisch, da es die Möglichkeit für homosexuelle und transgender Kandidaten einschränkt, sich in einem fairen und transparenten Prozess zu präsentieren.

Zusätzlich dazu wurden die spezifischen Verfahren und Fristen, die im Kirchenrecht festgelegt sind, nicht eingehalten.

§ 5 der Wahlordnung beschreibt die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern, die sicherstellen sollen, dass diese über die Kandidaten und den Wahlprozess informiert sind. Ein Verstoß liegt vor, wenn die Mitglieder nicht ausreichend informiert wurden, was in diesem Fall offensichtlich der Fall war.

Die genannten Verstöße untergraben die demokratische Verfasstheit der Landeskirche Hannover und werfen ernsthafte Fragen zur Legitimität des Wahlprozesses auf. Die Wahl von Susanne Wendorf-von Blumröder zur Superintendentin in Bremerhaven ist somit nicht nur ein Beispiel für eine problematische Wahlpraxis, sondern auch ein Zeichen für die Notwendigkeit, die Prinzipien der Transparenz, Mitbestimmung und Repräsentativität in der Kirche zu stärken. Die Mitglieder der Landeskirche haben das Recht, an Entscheidungsprozessen teilzuhaben und über die Wahl ihrer Führungspersönlichkeiten informiert zu werden. Nur so kann das Vertrauen in die kirchlichen Strukturen und deren Entscheidungen aufrechterhalten werden.

Es ist unerlässlich, dass die Kirche sich aktiv für die Interessen aller Mitglieder, insbesondere derjenigen, die oft marginalisiert werden, einsetzt und sicherstellt, dass ihre Stimmen in den Entscheidungsprozessen Gehör finden.