Verständnisfrage zur Stadtratswahl in Leipzig

Zur bevorstehenden Stadtratswahl habe ich erstmals das Vergnügen, meinen winzigen Teil beizutragen. Nachdem ich das zuvor in anderen Bundesländern getan habe, bin ich vom Leipziger Wahlzettel irritiert:

Es werden hier ja ausschließlich Personen, keine Parteien/Wähler:innenvereinigungen gewählt - was die Kandidatur über Listen für mich schon etwas seltsam erscheinen lässt, aber sei’s drum. Was mich irritiert, ist der Gedanke, dass dieses Wahlsystem, so ich denn nichts falsch verstehe, das Prinzip der gleichen Wahl massiv verletzt.
Rechenbeispiel: Es braucht 5.000 Stimmen, um einen Sitz im Stadtratz zu erlangen.

  • Die beiden Spitzenkandidierenden der PDL erhalten zusammen 20.000 Stimmen. 16.000 Stimmen gehen an Kandidat:in 1, 4.000 Stimmen an Kandidat:in 2. Die PDL erhält einen Sitz.
  • Die 3 Spitzenkandidat:innen der Grünen kommen auf 17.000 Stimmen. 6.500 für Kandidat:in 1, 5.100 für Kandidat:in 2, 5.400 für Kandidat:in 3. Die Grünen erhalten 3 Sitze.

Wäre das wirklich so, dass in dem Beispiel 11.000 Stimmen für Kandidat:in 1 der PDL für die Tonne und komplett überflüssig wären, weil die Wähler:innenschaft der Partei die Stimmen nicht auf verschiedene Kandidierende verteilt - und eine Partei mit 3.000 Stimmen weniger 3x so viele Sitze bekommen würde!?
Ich mag mir irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich so abläuft - deshalb suche ich meinen Verständnisfehler.
#Leipzig #srle #Sachsen #Wahlrecht

  • Holger Spielmann@machteburch.social
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    7 months ago

    @oliver @leipzig
    Angenommen, dass das in Sachsen so geregelt ist wie in Sachsen-Anhalt: die Stimmen kommen der gesamten Liste zugute. D.h. die Summe der Stimmen einer Liste entscheidet, wie viele Ratsmitglieder der Liste zustehen. Innerhalb der Liste entscheiden dann die auf die einzelnen Kandidatys entfallenen Stimmen, wer diese Plätze im Rat besetzt.

    • Verena Traubinger@digitalcourage.social
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      2
      ·
      7 months ago

      @Boerdejakobiner @oliver @leipzig Genau so werden die Stimmen in Sachsen verteilt. Wenn eine Partei 10 Plätze bekommt, werden diese auf die 10 Personen mit den meisten Stimmen innerhalb der Partei verteilt. (In jedem Wahlkreis treten ja andere Personen an)

      Das Höchstzahlverfahren in Sachsen sollte Sainte-Laguë sein, dabei werden tendenziell kleinere Parteien bevorzugt.