• connaisseur
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    7
    ·
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    7 months ago

    Lesen Sie mal den Gesetzestext ganz und gar, Herr Anwalt!

    Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.

    • Klingenrenner@feddit.de
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      6
      ·
      7 months ago

      Ich wollte für die Erwähnung von Emojis schon ein SPRICH beginnen, doch es wahrhaftig so im Kodex der Kommune formuliert.

    • Geizeskrank@feddit.de
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      3
      ·
      7 months ago

      Offensichtlich hatte der Originalpfostierer die Absicht die Zahl 127 darzustellen.
      Somit wurden in der Überschrift tatsächlich lediglich zwei emujis verwendet.