Bayern hat seine angekündigte Verfassungsklage gegen die Erbschaftssteuer eingereicht. Jeder müsse sein Elternhaus erben können, ohne dass die Steuer ihn zum Verkauf zwinge, sagt Bayerns Finanzminister Füracker. Kritiker sehen ein Wahlkampfmanöver.
Ja. Man kann eine Stundung beantragen und muss dann die Summe über 7 Jahre zurückzahlen.
Mal ein Rechenbeispiel Haus eine Million wert, ein Kind erbt von einem Elternteil:
1.000.000 Erbschaft
-400.000 Freibetrag
=600.000 zu versteuerndes Erbe
x15% Steuersatz (Steuerklasse 1)
= 90.000 Erbschaftssteuer
/ 7 Jahre
= 12.860 jährliche Zahlung
wenn man sonst zur Miete lebt, und einziehen kann, oder das Haus vermietet, kann man das Erbe ohne Mehrkosten antreten. Das man gezwungen wäre das Haus zu verkaufen ist ein Hirngespinst der CSU, um auf Bauernfang zu gehen.
Wenn man das Haus erbt kann man entweder selber drin wohnen und spart sich die Miete, oder man kann es vermieten und von den Einnahmen die Steuer bezahlen.
Dadurch entstehen einem mit der Erbschaftssteuer keine Mehrkosten. Wer der Meinung ist, sein Erbe weder bewohnen noch vermieten zu wollen, hat dann natürlich eine Mehrbelastung. Nachgefragtes Wohneigentum leerstehen zu lassen muss der Staat nicht auch noch fördern.
Und die Mehrbelastungen durch Vermietung und/oder Bewohnung der Immobilie trägt wer? Vererbte Immobilien sind normalerweise erstmal Sanierungsfälle, bevor man Mieter findet.
Welche Mehrbelastung? Miete generiert Einnahmen. Selbst bewohnen spart Mietkosten woanders. Klar muss man sich dann um sein Eigentum kümmern und hat damit Zeitaufwand. Das ist vom Putzen der Wohnung über die TÜV Termine mit dem KFZ, von Reparaturen beim Einfamilienhaus bis zum Wohnblock mit hundert Mietparteien nunmal so. Wenn man das nicht möchte, ist so ein Haus einfach das Falsche für einen.
Wenn das Haus ein Sanierungsfall ist, ist entsprechend der Preis niedriger und man zahlt darauf weniger Steuern, oder rutscht in die Freibeträge. Wenn es sich lohnt die Immobilie zu sanieren und zu vermieten, wird einem für die Sanierungskosten auch jede Bank einen vernünftigen Kredit anbieten. Auch da gilt, dass es unabhängig von der Erbschaftssteuer einfach das Falsche für einen ist, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu haben, wenn man Reinvestitionen und Unterhalt nicht bestreiten kann.
Und Bayern argumentiert hier, dass die Freibeträge von den Ländern angepasst werden sollen und nicht vom Bund. Es steht dem Freistaat doch frei, für solche Fälle Fördermittel etwa in Form zinsfreier Darlehen zur Sanierung bereitzustellen.
Ich finde es im Übrigen seltsam, dass bei der Erbschaftssteuer, die sowieso nur privilegierte Menschen betrifft, jede kleine Unanehmlichkeit berücksichtigt werden soll, während bei Lohn und Miete gesagt wird, dass man eben nur da wohnen kann, wo man es sich leisten kann.
Was willst du sonst mit dem Haus machen wenn du nicht einziehst? Für den Fall, dass du den Wohnraum übernimmst zahlst du auch über den Freibetrag keine Steuern
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und 400k pro Elternteil steuerfrei ist auch ganz schön happig wenn man nicht sofort darin wohnt
Im Grunde nur Symptombekämpfung für eine Immobilienblase von der vor allem Hausbesitzer, mit mehr als einem Haus, in Bayern kräftig profitieren
Zumal man die Steuer ja auch meines Wissens nach nicht sofort zahlen muss sondern auch abstottern kann oder nicht?
Ja. Man kann eine Stundung beantragen und muss dann die Summe über 7 Jahre zurückzahlen.
Mal ein Rechenbeispiel Haus eine Million wert, ein Kind erbt von einem Elternteil:
wenn man sonst zur Miete lebt, und einziehen kann, oder das Haus vermietet, kann man das Erbe ohne Mehrkosten antreten. Das man gezwungen wäre das Haus zu verkaufen ist ein Hirngespinst der CSU, um auf Bauernfang zu gehen.
Du hast also monatlich 1072 Euro über, um sie dem Staat zu geben?
Wenn man das Haus erbt kann man entweder selber drin wohnen und spart sich die Miete, oder man kann es vermieten und von den Einnahmen die Steuer bezahlen.
Dadurch entstehen einem mit der Erbschaftssteuer keine Mehrkosten. Wer der Meinung ist, sein Erbe weder bewohnen noch vermieten zu wollen, hat dann natürlich eine Mehrbelastung. Nachgefragtes Wohneigentum leerstehen zu lassen muss der Staat nicht auch noch fördern.
Und die Mehrbelastungen durch Vermietung und/oder Bewohnung der Immobilie trägt wer? Vererbte Immobilien sind normalerweise erstmal Sanierungsfälle, bevor man Mieter findet.
Wenn es ein Sanierungsfall ist, dann ist der Wert doch auch geringer…
Welche Mehrbelastung? Miete generiert Einnahmen. Selbst bewohnen spart Mietkosten woanders. Klar muss man sich dann um sein Eigentum kümmern und hat damit Zeitaufwand. Das ist vom Putzen der Wohnung über die TÜV Termine mit dem KFZ, von Reparaturen beim Einfamilienhaus bis zum Wohnblock mit hundert Mietparteien nunmal so. Wenn man das nicht möchte, ist so ein Haus einfach das Falsche für einen.
Wenn das Haus ein Sanierungsfall ist, ist entsprechend der Preis niedriger und man zahlt darauf weniger Steuern, oder rutscht in die Freibeträge. Wenn es sich lohnt die Immobilie zu sanieren und zu vermieten, wird einem für die Sanierungskosten auch jede Bank einen vernünftigen Kredit anbieten. Auch da gilt, dass es unabhängig von der Erbschaftssteuer einfach das Falsche für einen ist, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu haben, wenn man Reinvestitionen und Unterhalt nicht bestreiten kann.
Und Bayern argumentiert hier, dass die Freibeträge von den Ländern angepasst werden sollen und nicht vom Bund. Es steht dem Freistaat doch frei, für solche Fälle Fördermittel etwa in Form zinsfreier Darlehen zur Sanierung bereitzustellen.
Ich finde es im Übrigen seltsam, dass bei der Erbschaftssteuer, die sowieso nur privilegierte Menschen betrifft, jede kleine Unanehmlichkeit berücksichtigt werden soll, während bei Lohn und Miete gesagt wird, dass man eben nur da wohnen kann, wo man es sich leisten kann.
Vermögensverteilung Deutschland 2016
Wer mehr als 400.000 € erbt, wird damit schlagartig von Mittellosigkeit in die Top 15% nach Vermögen katapultiert.
Es geht eben nicht um Oma ihr klein Häuschen, dafür gibt’s Freibeträge und weiß der Fuchs. So blöd ist die Ampel nun auch wieder nicht.
Was willst du sonst mit dem Haus machen wenn du nicht einziehst? Für den Fall, dass du den Wohnraum übernimmst zahlst du auch über den Freibetrag keine Steuern