• Oliver
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    11 months ago

    Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.

    Wie soll man Schmerzgriffe gegen unbewaffnete, friedlich Demonstrierende sonst einordnen, wenn der Herr Beamte explizit tagelange Schmerzen androht?

    Diese erfolgen völlig offensichtlich willkürlich zur Einschüchterung wenn nicht gar Bestrafung. Nichts dergleichen ist nötig, um geltendes Recht durchzusetzen. Mir erscheint es vermessen, Folter nicht beim Namen zu nennen, nur weil diese täglicher Bestandteil der Polizeiarbeit in Deutschland ist. Andernorts nicht: https://nitter.poast.org/LPDWien/status/1650101990653919234